Gefälschte Lohnabrechnungen seien oftmals nicht als solche erkennbar. Erschwerend komme hinzu, dass die Überprüfungsmöglichkeiten aufgrund gesetzlicher Vorschriften sehr beschränkt seien. Indem der jeweilige Antragsteller auf der Geschäftsnummer zu erreichen versucht werde, könne nur das Arbeitsverhältnis überprüft werden. Bei diesen Kontrollanrufen, bei welchen sie sich nicht als C.________ AG ausgeben dürften, müsse man sich auf die Angaben der Personen verlassen, welche die Anrufe entgegennehmen würden. Nicht selten werde weder eine Auskunft erteilt noch eine Weitervermittlung vorgenommen.