Die Straf- und Zivilklägerin entgegnet, der Tatverdacht der Krediterlangung mittels Einreichung gefälschter Dokumente sei erst aufgrund der fehlenden Rückzahlungen der Kreditraten entstanden. Danach hätten sie nochmals vertiefte Überprüfungen angestellt und ihnen sei aufgefallen, dass bei zwei weiteren Krediterteilungen gefälschte Lohnabrechnungen der G.________AG enthalten gewesen seien.