Die strafrechtliche Urkundenqualität komme einem Dokument nur zugute, wenn allgemeingültige objektive Garantien die Wahrheit der entsprechenden Erklärung gewährleisten würden. Es sei offensichtlich, dass die fraglichen Dokumente vorliegend keine erhöhte Überzeugungskraft oder Glaubwürdigkeit hätten. Dem Kreditantrag komme keine Urkundenqualität zu. Er habe lediglich deklaratorische Funktion. Auch inhaltlich unwahren Lohnabrechnungen komme nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine Urkundenqualität zu (Urteil des Bundesgerichts 6B_382/2011 vom 26.9.2011). Es entfalle damit eine Strafbarkeit aufgrund der Falschbeurkundung.