Sie beantragte in diesem Wissen bei der Straf- und Zivilklägerin einen Kredit in der Höhe von CHF 47‘000.00 und liess sich diesen am 3.10.2011 bar auszahlen. Allerdings kann der Beschuldigten nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden, von den drei gefälschten Lohnabrechnungen der G.________AG gewusst bzw. damit gerechnet zu haben, dass diese für die Bestätigung ihres auf dem Online- Privatkreditantrag fälschlicherweise angegebenen monatlichen Einkommens und Arbeitsverhältnisses eingereicht würden. III. Rechtliche Würdigung