Die Kammer geht folglich in Ergänzung zum unbestrittenen Sachverhalt (vgl. Ziff. 6 hiervor) von folgendem Beweisergebnis aus: Die Beschuldigte hatte Kenntnis über die im Online-Privatkreditantrag vom 16.9.2011 und im Privatkreditvertrag vom 21.9.2011 inkl. Berechnungsblatt Kreditfähigkeitsprüfung gemachten falschen Angaben (falsche Mobiltelefonnummer, falscher Zivilstand [ledig anstelle von verheiratet], falsche Angabe zu Kindern [keines anstelle von einem Kind 0-6 jährig], falsche Angaben zum Einkommen [CHF 4‘800.00 anstelle von CHF 0.00], Arbeitgeber [G.________AG