wusste und mit deren Einreichung bei der Straf- und Zivilklägerin rechnen musste. Auch F.________ sprach nie davon, die Beschuldigte habe von den gefälschten Lohnabrechnungen gewusst. 9.3 Erstellter Sachverhalt Die Kammer geht folglich in Ergänzung zum unbestrittenen Sachverhalt (vgl. Ziff.