12 (pag. 77, Frage 18; pag. 78, Frage 24). Die Beschuldigte habe allerdings gewusst, dass es sich um einen Kreditantrag gehandelt habe (pag. 78, Frage 27; pag. 78, Frage 30), es sei ihr von J.________ erklärt worden (pag. 78, Frage 30). Später bestätigte er, die Beschuldigte habe einen Deutschkurs besucht und ein wenig Deutsch gelernt. Sie habe allerdings das Interesse daran verloren und daher auch nie arbeiten können bzw. nie eine Festanstellung erhalten (pag. 220, Z. 15 ff.). Die Beschuldigte habe zwar viel auf Deutsch verstanden, jedoch nicht antworten können (pag. 224, Z. 32 f.).