Ferner bestätigte er mehrmals, gewusst zu haben, selbst nicht kreditwürdig zu sein. Im Übrigen behauptete er wiederholt, die Bankdokumente nicht gelesen zu haben. Dennoch führte er aus, er sei über den Kreditbetrag von CHF 47‘000.00 schockiert gewesen und habe sich gefragt, ob er das bezahlen könne (pag. 222, Z. 11 ff.). Über die Höhe des Kreditbetrags war F.________ nach eigenen Angaben allerdings durch die Angaben im Privatkreditvertrag informiert worden («Ich habe die Bestätigung angeschaut», amtliche Akten PEN 14 130 pag. 350, Z. 16). Entsprechend ist seine Aussage, er habe die restlichen Angaben auf dem Vertrag nicht beachtet (amtliche Akten PEN 14 130 pag.