bei den weiteren Einvernahmen und gab konstant an, es sei ihre gemeinsame Idee gewesen bzw. sie hätten gemeinsam beschlossen, einen Kredit zu beantragen (pag. 221, Z. 14; pag. 221, Z. 25 f.; pag. 221, Z. 40 f.; amtliche Akten PEN 14 130 pag. 350, Z. 27 ff.; amtliche Akten PEN 14 130 pag. 352, Z. 6). Widersprüchlich sind auch seine Angaben zum Zweck des Darlehens (wie bereits bei der Beschuldigten). F.________ führte anfänglich aus, ein Auto gekauft und Schulden bezahlt zu haben (pag. 82, Frage 60). Danach behauptete er, die Beschuldigte habe das Geld durch seine Tante in die Türkei bringen lassen (pag. 97, Z. 326 f.; pag. 224, Z. 1 ff.).