105, Frage 36). Die Beschuldigte hatte folglich Kenntnis darüber, zuerst den Online-Privatkreditantrag unterzeichnet zu haben und erst (einige Tage) später den Privatkreditvertrag inkl. Berechnungsblatt Kreditfähigkeitsprüfung. Die Beschuldigte gab zwar wiederholt an, die Unterlagen nicht angeschaut oder gelesen zu haben. Sie begründete dies jedoch nicht vorwiegend mit ihren Sprachkenntnissen. Vielmehr gab sie an, sie habe nur nicht gedacht, dass etwas falsch sei. Es habe Angaben auf diesem Formular gehabt, die sie nicht verstanden habe und dass sie besser hätte schauen sollen (pag. 105, Frage 40).