104, Frage 29) gemeinsam mit F.________ besorgt zu haben. Sie war folglich in die Abläufe zum Kreditantrag persönlich involviert und machte hierfür zwei Behördengänge. Auf Vorhalt des Betreibungsregisterauszugs und der Frage, ob dieser gefälscht sei, gab sie bestimmt an: «Aber der vorliegende Betreibungsregisterauszug ist derjenige, den wir in H.________(Ortschaft) abgeholt haben» (pag. 103, Frage 27). Zumindest dieses Dokument analysierte die Beschuldigte