101, Frage 10). Danach behauptete die Beschuldigte auf Vorhalt des zuvor genannten Online- Privatkreditantrags allerdings, es handle sich zwar um ihre Unterschrift, aber sie habe nicht unterzeichnet (pag. 102, Frage 18). Nur kurz nachdem sie angegeben hatte, nicht zu wissen, ob sie dieses Formular unterzeichnet habe (pag. 103, Frage 23), führte sie gleichwohl aus, den Antrag unterzeichnet zu haben (pag. 105, Frage 41). Auch das generelle Unwissen der Beschuldigten bezüglich der Geschehnisse ist nicht überzeugend. Denn die Beschuldigte gab an, sowohl den Betreibungsregisterauszug (pag. 103, Frage 25 ff.) als auch die Beglaubigung ihres Ausweises (pag. 104, Frage 29) gemeinsam mit F.___