Denn das Auto wurde bereits vor dem Kreditabschluss gekauft (Rechnung vom 26.7.2011). Die letzte Rate für den Autokauf war bereits im Oktober 2011 fällig – also praktisch zeitgleich zum Erhalt des Privatkredits. Zudem richtete sich die Rechnung an die Beschuldigte, was darauf schliessen lässt, dass sie oder zumindest nicht F.________ alleine das Auto gekauft hatte (vgl. pag. 130). Dies entspricht auch eher den glaubhaften Aussagen von J.________, die angab, der Vater der Beschuldigten habe das Auto bezahlt (pag. 68, Z. 157 ff.). Die Beschuldigte sagte in Bezug auf den Vorgang der Kreditbeantragung widersprüchlich und unlogisch aus. Sie behauptete anfänglich, ein leeres Formular un-