und I.________ glaubhaft und es kann darauf abgestellt werden. 9.2 Zu den Aussagen der Beschuldigten und F.________ Die Beschuldigte wurde im vorliegenden Strafverfahren ein einziges Mal am 6.2.2013 von der Kantonspolizei Zürich befragt (pag. 99 ff.). Dabei bestritt sie, von den falschen Angaben im Online-Privatkreditantrag und Privatkreditvertrag sowie den gefälschten Lohnausweisen gewusst zu haben und behauptete, J.________ sei die Vermittlerin für den Kredit gewesen.