sowie der Tatsache, dass ihre Mobiltelefonnummer auf dem On- line-Privatkreditantrag angegeben worden sei, seien keine weiteren Hinweise vorhanden, wonach J.________ als Kreditvermittlerin gearbeitet habe. Sie sei weder in Zusammenhang mit Kreditdienstleistungen in Erscheinung getreten, noch sei sie bisher von irgend jemandem in den zahlreichen Strafverfahren belastet worden, an solchen Kreditvermittlungen beteiligt gewesen zu sein. Auch die Staatsanwaltschaft gab an, ihre Aussagen würden glaubhaft erscheinen (pag. 147 ff., insbesondere pag.