Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, das Verfahren gegen J.________ wegen Betrug und Urkundenfälschung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin (Handlungen als Vermittlerin) rechtskräftig mit Verfügung vom 10.4.2014 einstellte. Neben den belastenden Aussagen der Beschuldigten und von F.________ sowie der Tatsache, dass ihre Mobiltelefonnummer auf dem On- line-Privatkreditantrag angegeben worden sei, seien keine weiteren Hinweise vorhanden, wonach J.________ als Kreditvermittlerin gearbeitet habe.