_ bestritt ihre Beteiligung an der Angelegenheit konsequent und sie konnte glaubhaft darstellen, warum sie den Online-Privatkreditantrag nicht ausgefüllt habe: Sie wies auf die Uhrzeit der Erstellung des Online-Privatkreditantrags hin (11.49 Uhr) und erklärte, sie hätten im Imbiss während der Mittagszeit immer viel zu arbeiten und keine Zeit für anderes (pag. 62, Z. 34). Insgesamt wirken die Aussagen von J.________ glaubhaft. Sie sind widerspruchsfrei, nachvollziehbar und stringent. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, das Verfahren gegen J._____