Er selbst habe mit dem Kredit überhaupt nichts zu tun gehabt und die Beschuldigte habe alles mit J.________ abgemacht – er habe nur den Kontakt hergestellt. F.________ habe im Verlauf der Untersuchung versucht, sich in ein günstigeres Licht zu stellen und die Beschuldigte bzw. J.________ als Drahtzieherinnen hinzustellen. Er habe anfänglich zugunsten der Beschuldigten ausgesagt und sie dann immer mehr belastet. F.________ habe die Aussagen mehrheitlich gemacht, bevor er selbst verurteilt worden sei. Es sei folglich falsch zu behaupten, er habe kein Interesse an einer Falschbelastung der Beschuldigten gehabt.