Soweit weitergehend wird auf die amtlichen Akten verwiesen. Im Übrigen befinden sich die folgenden objektiven Beweismittel in den Akten: der Online-Privatkreditantrag vom 16.9.2011 (pag. 4 ff.), der Betreibungsregisterauszug der Beschuldigten vom 6.9.2011 (pag. 7), die beglaubigte Ausweiskopie der Beschuldigten (pag. 8), die Lohnabrechnungen der G.________AG vom Juni, Juli und August 2011 (pag. 9 ff.), der Privatkreditvertrag vom 21.9.2011 (pag. 12), das Berechnungsblatt Kreditfähigkeitsprüfung vom 21.9.2011 (pag. 13), der Zahlungsauftrag Privatkredit vom 21.9.2011 (pag.