Für die Straf- und Zivilklägerin resultierte schliesslich ein Verlustschein in der Höhe von CHF 42‘957.15. Bestritten ist, ob die Beschuldigte, als sie den Online-Privatkreditantrag, den Privatkreditvertrag und das Berechnungsblatt Kreditfähigkeitsprüfung unterzeichnete, über die unwahren Angaben informiert war und die Dokumente in diesem Wissen unterschrieb. Bestritten ist auch, ob die Beschuldigte gewusst oder zumindest mit der Möglichkeit gerechnet hatte, dass dem Online-Privatkreditantrag gefälschte Lohnabrechnungen beigelegt würden.