am 3.10.2011 den Privatkredit in der Höhe von CHF 47‘000.00 bei der Straf- und Zivilklägerin in H.________(Ortschaft) bezogen und in der Folge die Kreditraten nicht vollständig begleichen konnten. Für die Straf- und Zivilklägerin resultierte schliesslich ein Verlustschein in der Höhe von CHF 42‘957.15. Bestritten ist, ob die Beschuldigte, als sie den Online-Privatkreditantrag, den Privatkreditvertrag und das Berechnungsblatt Kreditfähigkeitsprüfung unterzeichnete, über die unwahren Angaben informiert war und die Dokumente in diesem Wissen unterschrieb.