5 nicht vorgeworfen, die Fälschungen selbst getätigt zu haben. Nicht bestritten ist sodann, dass die Beschuldigte und F.________ am 3.10.2011 den Privatkredit in der Höhe von CHF 47‘000.00 bei der Straf- und Zivilklägerin in H.________(Ortschaft) bezogen und in der Folge die Kreditraten nicht vollständig begleichen konnten.