Der Beschuldigten wird jedoch nicht vorgeworfen bzw. es ist unbestritten, dass sie die Dokumente nicht selbst erstellt, sondern lediglich unterzeichnet hatte. Unbestritten ist ferner, dass die Beschuldigte nie für die G.________AG gearbeitet hatte und die entsprechenden Lohnabrechnungen der Monate Juni, Juli und August 2011 gefälscht sind. Der Beschuldigten wird auch hier