273 f., S. 20 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). F.________ wurde diesbezüglich vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau am 16.12.2014 unter anderem wegen Betrug und Urkundenfälschung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft (amtliche Akten PEN 14 130 pag. 357 ff.).