Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt als erstellt. Die Beschuldigte habe im Wissen um die falschen Angaben (falsche Mobiltelefonnummer, falscher Zivilstand, falsche Wohnverhältnisse, falsches Einkommen, falscher Arbeitgeber sowie falsche Angaben zu den monatlichen Ausgaben; vgl. Ziff. 6 hiernach) und die Möglichkeit der Einreichung gefälschter Lohnabrechnungen den Online- Privatkreditantrag, den Privatkreditvertrag sowie das Berechnungsblatt Kreditfähigkeitsprüfung unterzeichnet und mittels Unterschrift den Zahlungsauftrag des Privatkredits in der Höhe von CHF 47‘000.00 ausgelöst.