391 Abs. 2 StPO gebunden. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 5. Sachverhalt gemäss Strafbefehl und vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung Der Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 18.4.2016 vorgeworfen, sich des Betrugs und der Urkundenfälschung, begangen am 21.9.2011 in E.________(Ortschaft), schuldig gemacht zu haben. Als Sachverhalt wird der Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt (pag. 175 f.): Die Beschuldigte und ihr damaliger Ehemann, F.________, beauftragten einen unbekannten Vermittler, für sie bei der C.________ AG einen Privatkredit von CHF 47‘000.00 erhältlich zu machen. Die