2 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 6.10.2016 meldete A.________ (ehemals AA.________; nachfolgend die Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 14.10.2016 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 248). Mit Berufungserklärung vom 22.2.2017 bestätigte Rechtsanwältin B.________ die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Die Berufung wurde auf die Schuldsprüche wegen Betrug und Urkundenfälschung (Ziff. I.1 und Ziff.