Im Gegenteil wäre für das EM ein Vertrauensverhältnis zum Beschwerdeführer vorausgesetzt, das nach dem geschilderten langjährigen Verhalten des Beschwerdeführers kaum zu erreichen wäre. 15.4 Im Übrigen ist auch das Bedürfnis des Beschwerdeführers, seinem «extremen Bewegungsdrang» mit ein- bis zweistündigen Spaziergängen im Wald und dem Nachhause Spazieren nach der Kinderbetreuung bei der Schwester zu begegnen, kaum mit der Vollzugsform des EM vereinbar.