Das heisse, der Beschwerdeführer wolle mit seinem Verhalten gewisse Ziele erreichen und setze die Drohungen relativ gezielt dafür ein (amtliche Akten BvD pag. 312; pag. 139). Dr. med. G.________ beschrieb das Verhalten des Beschwerdeführers, welches neben der Hauptdiagnose der dissozialen Persönlichkeitsstörung auch Anteile aus anderen spezifischen Persönlichkeitskategorien aufweise, u.a. wie folgt (amtliche Akten BvD pag. 124 f. bzw. S. 58 des Gutachtens vom 30.10.2015): Streitsüchtiges und beharrliches, situationsunangemessenes Bestehen auf eigenen Rechten sowie ständige Selbstbezogenheit, besonders in Verbindung mit starker Überheblichkeit (paranoide Anteile).