Frauen bezeichne er generell als Schlampen, weil er schlechte Erfahrungen mit ihnen gemacht habe. Über gewalttätiges Verhalten werde beim Beschwerdeführer seit der Schulzeit (im 8. Schuljahr) berichtet (amtliche Akten BvD pag. 122 ff.). Es handle sich in der Regel um instrumentelles Drohverhalten. Das heisse, der Beschwerdeführer wolle mit seinem Verhalten gewisse Ziele erreichen und setze die Drohungen relativ gezielt dafür ein (amtliche Akten BvD pag.