angeordnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten der Massnahme aufgeschoben. Die ambulante Behandlung wurde mit Verfügung der BvD vom 10.2.2017 wegen Aussichtslosigkeit aufgehoben. Das Regionalgericht Bern-Mittelland entschied am 24.5.2017, die aufgeschobene Freiheitsstrafe von 10 Monaten sei zu vollziehen (vgl. amtliche Akten BvD pag. 152 ff.; pag. 187 ff.; pag. 196 ff.). Gemäss Dr. med.