er werde vor der Verhandlung Terror machen, die Richterin würde er ohnehin am liebsten umbringen). Nachdem das Regionalgericht Bern-Mittelland am 24.5.2017 den Vollzug der Freiheitsstrafe angeordnet und der Beschwerdeführer am 21.6.2017 die Aufgebots- und Vollzugsverfügung erhalten habe, habe dieser am 27.6.2017, vertreten durch seinen damaligen Rechtsanwalt, ein Gesuch um Bewilligung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in Form des EM gestellt. Darin habe der Beschwerdeführer ausgeführt, er lebe im Haus seiner Eltern in einer eigenen, abgetrennten Wohnung und er beziehe eine volle IV-Rente. In der Freizeit betreue er oft die Kinder seiner Schwester.