Daraufhin sei die ambulante Massnahme durch die BvD mit Verfügung vom 10.2.2017 aufgehoben worden. Nach Erhalt der entsprechenden Verfügung habe der Beschwerdeführer gegenüber den BvD diverse Drohungen ausgesprochen (wenn er ins Gefängnis müsse, werde er Leute «heruntermetzgen»; er werde Amok laufen; man solle ihn ruhig ins Gefängnis stecken, dort werde er Menschen umbringen, somit werde es wieder mehr Platz in den Gefängnissen geben; er werde zu den Menschen nach Hause gehen, die ihn einsperren wollten, egal ob sie Frau und Kind zu Hause hätten oder nicht; er werde vor der Verhandlung Terror machen, die Richterin würde er ohnehin am liebsten umbringen).