habe der Beschwerdeführer das Abklärungsgespräch mit der Begründung abgesagt, er könne nicht kommen, ohne durchzudrehen, das Mobiliar zu zerschlagen oder den Therapeuten zu schlagen. Nach der Gewährung des rechtlichen Gehörs zur beabsichtigen Aufhebung der ambulanten Massnahme habe der Beschwerdeführer telefonisch mitgeteilt, er fühle sich provoziert, wenn fremde Menschen vorgeben würden, zu wissen, was für ihn das Beste sei. Er habe das Vertrauen in den Staat verloren und man solle ihn in Ruhe lassen. Daraufhin sei die ambulante Massnahme durch die BvD mit Verfügung vom 10.2.2017 aufgehoben worden.