Meistens habe der Beschwerdeführer mit seinen Drohungen von Ärzten eine höhere Ration Valium zu erzwingen versucht. Gemäss dem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 30.10.2015, das aufgrund des eingeleiteten Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer erstellt worden sei, leide dieser an einer deutlich ausgeprägten dissozialen Persönlichkeitsstörung, einer Suchterkrankung (Cannabinoide) sowie einer hyperkinetischen Störung (ADHS). Insgesamt handle es sich um eine schwere psychische Störung, mit einer hohen Rückfallgefahr für künftige Drohungen und künftigen Cannabiskonsum sowie einer moderaten Rückfallgefahr für versuchte resp. vollendete Nötigungen.