14. 14.1 In der Verfügung vom 1.9.2017 wiesen die BvD das Gesuch des Beschwerdeführers um Bewilligung des Strafvollzugs in Form des EM ab. Zur Begründung führten sie aus, zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des EM sei der Nachweis einer geregelten Ausbildung oder Beschäftigung im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche. Der Beschwerdeführer beziehe gemäss eingereichter IV- Verfügung vom 14.1.2015 eine volle IV-Rente.