Hinsichtlich des Sachverhalts und des bisherigen Verfahrensablaufs kann vorab auf die amtlichen Akten der BvD und der POM, insbesondere auf die diesbezüglichen Ausführungen im Entscheid der POM vom 23.11.2017 sowie in der Verfügung der BvD vom 1.9.2017 verwiesen werden (vgl. amtliche Akten POM pag. 20 ff.; amtliche Akten BvD pag. 253 ff.).