Die Beschwerde vom 19.12.2017 enthält keinen formellen, konkret ausformulierten Antrag. Der Beschwerdeführer bringt darin nur vor: «Betrifft: Ihre Verweigerung des Strafvollzugs in der Form des EM. Begründung: Bestehende Arbeitsverträge seien nicht Fachgerecht und von der IV anerkannt. Meine Betreuerin Frau C.________ bei der IV, sieht für die Beschäftigung diesbezüglich keine Probleme. Hier sende ich Ihnen Fachgerechte Arbeitsverträge, diese ersetzen die Vorherigen» (vgl. amtliche Akten SK 17 499 pag. 1). Auch ohne konkret formulierten Antrag kann der Be-