Nach dem Verbot übertriebener Formstrenge sollen Parteieingaben nach ihrem erkennbaren, wirklichen Sinn ausgelegt werden. Im Einzelnen bedeutet dies, dass insbesondere an Laieneingaben keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. So kann es unter Umständen genügen, wenn sich der Inhalt einer (Laien-)Eingabe unter Zuhilfenahme der Begründung ermitteln lässt. Allenfalls kann sogar verlangt werden, dass die Behörde nachfragt, um sich über die Tragweite der Eingabe klar zu werden. Freilich darf von der antragstellenden Person immer auch ein gewisses Mass an Sorgfalt gefordert werden.