unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 3'269.90 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz. 22 III. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Bundesamt für Polizei (nur Dispositiv, innert 10 Tagen) - dem Nachrichtendienst des Bundes (nur Dispositiv, innert 10 Tagen)