A.________ wird freigesprochen von den Anschuldigungen 1. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, 2. der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht durch Verweigerung der Namensangabe, beides angeblich begangen am 25. Juni 2016 in Bern; unter Tragung der verbleibenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'328.70 und der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'500.00 durch den Kanton Bern; unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 4'265.50 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz;