__ den Beschuldigten nach einem Ausweis und dessen Personalien fragte und dass der Beschuldigte sich zunächst weigerte, sich auszuweisen oder seinen Namen anzugeben. Wenig später führte D.________ den Beschuldigten im Polizeigriff an die Wand des H.________ (Örtlichkeit). Dort konnte der Polizist E.________ den Beschuldigten beruhigen und sich von diesem einen Ausweis vorzeigen lassen. Angesichts dieses fliessenden Handlungsverlaufs und der kurzen Zeitspanne von höchstens wenigen Minuten ist vorliegend von einem Gesamtgeschehen auszugehen.