Der Polizist D.________ sprach den Beschuldigten deshalb an. In der Folge kam es zu einem Gespräch zwischen dem Beschuldigten und D.________. Der Beschuldigte bestätigte, nichts mit dem Einsatz zu tun zu haben. D.________ forderte ihn auf, Distanz zu halten, was der Beschuldigte verweigerte. Auch nach mehrfach wiederholter Wegweisung entfernte sich der Beschuldigte nicht. In diesem Zusammenhang weigerte sich der Beschuldigte, D.________ einen Ausweis vorzuweisen oder diesem seine Personalien anzugeben. Auch