151, Z. 5-9). Der Zeuge war sich überdies nicht mehr ganz sicher, ob noch ein zweiter Polizist (namentlich E.________) zu D.________ und dem Beschuldigten dazugekommen sei, er hielt dies angesichts der Eskalation aber für logisch (pag. 151, Z. 12-16). Hingegen erklärte der Zeuge, er habe nicht mitbekommen, dass D.________ den Beschuldigten gegen die Brust gestossen habe (pag. 152, Z. 4 f.). Auch aus dieser Aussage allein kann nicht geschlossen werden, dass dieses Geschehen tatsächlich nicht stattfand. Auf Vorhalt der im Anzeigerapport geschilderten Ausgangslage (Annäherung des Beschuldigten von hinten an den Polizisten G.___