___ konstruiert und dessen Aussagen als unglaubhaft abgetan werden. Zum einen führte der Zeuge auf die Frage, was der Polizist vom Beschuldigten gewollt habe, aus: «Keine Ahnung. Das fand neben uns statt» (pag. 144, Z. 2 f.; Hervorhebung hinzugefügt). Eine gewisse Nähe war somit gegeben. Zum anderen gab er zu Protokoll: «Ich bekam vom Fotomachen etwas mit. Herr G.________ machte die Fotos. Von zweien von uns» (pag. 145, Z. 25 f.). Die Kammer versteht M.________ Aussage dahingehend, dass G.________ von zwei anderen Jugendlichen aus dessen Gruppe Fotos machte. Dies bedeutet wiederum, dass M.______