___ sach- lich-nüchternen Aussagen keine Anzeichen dafür, dass dieser ein Interesse daran hätte, den Beschuldigten unnötig zu belasten. Im Besonderen zu würdigen sind die Aussagen von D.________ in Bezug auf die Intensität des physischen Einwirkens auf seine Hand. Im Anzeigerapport beschrieb er den Vorgang wie folgt: «Der Beschuldigte schlug dabei die Hand des Schreibenden weg […]. Ebenfalls beim zweiten Versuch[,] den Beschuldigten etwas auf die Seite zu nehmen, wurde dem Schreibenden gegen die Hand geschlagen […] (pag. 2). Demgegenüber gab er bei seiner gerichtlichen Einvernahme als Auskunftsperson Folgendes zu Protokoll: «Er schlug meine Hand weg.