Seine Aufgabe beschränkte sich auf die Sicherung seiner Kollegen. Damit einhergehend beschäftigte er sich mit Personen, die durch ein irgendwie geartetes Verhalten die eigentliche Polizeiintervention hätten beeinträchtigen können, zu überwachen und nötigenfalls fernzuhalten oder wegzuweisen. Entsprechend uneingeschränkt waren seine Beobachtungs- und Wahrnehmungsverhältnisse. Die Ausführungen im Anzeigerapport erscheinen der Kammer als sachlich-stimmig und schlüssig, ohne unnötige Belastungen des Beschuldigten und entsprechend auch frei von Aversionen oder negativen Gefühlen diesem gegenüber.