Der Beschuldigte äusserte sich teilweise sprunghaft zum Geschehensablauf und bettete das ihn betreffende Geschehen kontextuell in die Polizeiarbeit ein, deren eigentlicher Gegenstand eine Intervention bei einer Auseinandersetzung unter Jugendlichen war. Zwar gab er auf die Frage, weshalb er sich nach der polizeilichen Aufforderung nicht von der Örtlichkeit entfernt habe, erst auf Nachfrage hin eine Antwort, jedoch sind keine offenkundigen Lügensignale auszumachen.