8 teilweise aber auch widersprechen. So habe der Beschuldigte während seiner ersten Einvernahme ausgesagt, dass D.________ ihm mit der Hand gegen seinen Brustkasten gestossen habe. In seiner zweiten Einvernahme habe er dagegen ausgeführt, dass D.________ ihm mehrmals seinen Zeigefinger auf die Brust gedrückt habe. Widersprüchlich seien die Aussagen des Beschuldigten auch bezüglich der Anordnung von D.________. Bei der ersten Einvernahme habe er angegeben, dass dieser von ihm verlangt habe, wegzugehen, wobei dieser einen Artikel genannt habe.