Anzufügen ist, dass die am 25. Juni 2016 im Inselspital diagnostizierten rechtsseitigen Kontusionen der Schulter und des Handgelenks zwar mit grosser Wahrscheinlichkeit aus dem Ereignis auf dem I.________ (Örtlichkeit) stammen dürften. Es ist aber nicht zu übersehen, dass der Beschuldigte bereits am 9. Juni 2016 Dr. med. F.________ wegen Muskelkrämpfen und Schulterschmerzen rechts aufgesucht hatte (pag.